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Differenzbesteuerung bei Luxusuhren: was § 25a UStG für Sie bedeutet

Bei gebrauchten Luxusuhren gibt es zwei Arten von Rechnung: mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder mit dem Vermerk „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“. Für Privatkäufer ändert das nichts am Preis. Für Unternehmer und beim Export sehr wohl.

Hahn & Vo3 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
  • Bei der Differenzbesteuerung versteuert der Händler nur seine Marge. Auf der Rechnung steht deshalb keine Mehrwertsteuer.
  • Für Privatkäufer ändert sich nichts: Der angezeigte Preis ist der Endpreis.
  • Unternehmer können bei differenzbesteuerten Uhren keine Vorsteuer ziehen. Für Firmenkäufe lohnt der Blick auf regelbesteuerte Uhren.
  • Welche Besteuerung gilt, steht bei uns auf jeder Produktseite unter „Besteuerung“.

Was Differenzbesteuerung ist

Die meisten gebrauchten Luxusuhren kommen aus Privatbesitz. Verkauft eine Privatperson ihre Rolex an einen Händler, fällt dabei keine Umsatzsteuer an. Müsste der Händler beim Weiterverkauf den vollen Preis mit 19 Prozent versteuern, würde dieselbe Uhr ein zweites Mal komplett besteuert.

Genau dafür gibt es § 25a des Umsatzsteuergesetzes. Er erlaubt Wiederverkäufern, nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu versteuern, also die Marge. Die Steuer steckt in dieser Marge und wird auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Stattdessen trägt die Rechnung den Vermerk „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“.

Was Regelbesteuerung bedeutet

Stammt eine Uhr dagegen aus einer Quelle, bei der Umsatzsteuer angefallen ist, etwa vom Konzessionär, aus dem Großhandel oder von einem regelbesteuerten Händler, gilt die normale Umsatzsteuer. Die Rechnung weist dann Nettopreis und 19 Prozent Mehrwertsteuer getrennt aus.

Beides kommt im Handel nebeneinander vor, auch bei uns. Welche Variante gilt, hängt allein davon ab, woher die Uhr kommt. Ein Qualitätsunterschied ist es nicht.

Was das für Sie bedeutet

Sie kaufen alsDifferenzbesteuertRegelbesteuert
PrivatpersonEndpreis, keine BesonderheitEndpreis, Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen
Unternehmer in DeutschlandKein Vorsteuerabzug möglichVorsteuerabzug möglich, sofern die Uhr betrieblich genutzt wird
Unternehmer in der EUDeutscher Endpreis, keine Erwerbsbesteuerung im HeimatlandMit gültiger USt-IdNr. als innergemeinschaftliche Lieferung ohne deutsche Mehrwertsteuer möglich
Käufer außerhalb der EUAusfuhr möglich; der Steueranteil in der Marge kann entfallenAusfuhr ohne deutsche Mehrwertsteuer möglich

Für den Alltag heißt das: Wer privat kauft, muss sich um die Besteuerungsart nicht kümmern. Wer auf Firma kauft oder die Uhr ins Ausland mitnimmt, klärt sie besser vor dem Kauf. Wir sagen Ihnen zu jeder Uhr, was möglich ist.

Woran Sie die Besteuerung erkennen

  • Auf der Produktseite. Bei uns steht unter dem Preis, ob die Uhr differenzbesteuert nach § 25a UStG oder regelbesteuert ist.
  • Auf der Rechnung. Differenzbesteuerte Rechnungen tragen den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ und weisen keine Mehrwertsteuer aus. Regelbesteuerte Rechnungen zeigen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag.
  • Am Herkunftsweg. Uhren aus Ankauf oder Inzahlungnahme sind fast immer differenzbesteuert, Uhren vom Konzessionär regelbesteuert.

Drei verbreitete Irrtümer

„Differenzbesteuert heißt günstiger.“

Nein. Beide Uhren werden zum Endpreis angeboten. Ob die Steuer in der Marge steckt oder auf der Rechnung steht, ändert für Privatkäufer nichts.

„Die Mehrwertsteuer hole ich mir am Flughafen zurück.“

Die klassische Tax-free-Erstattung setzt eine ausgewiesene Mehrwertsteuer voraus. Bei differenzbesteuerten Uhren gibt es die nicht. Wer außerhalb der EU lebt, spricht die Ausfuhr besser vor dem Kauf mit uns ab.

„Ohne ausgewiesene Steuer stimmt etwas nicht.“

Im Gegenteil: Der fehlende Steuerausweis ist bei Gebrauchtwaren der Normalfall und gesetzlich so vorgesehen. Entscheidend ist, dass der Vermerk zur Sonderregelung auf der Rechnung steht.

Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Nein. Beide werden zum Endpreis verkauft. Für Unternehmer kann die regelbesteuerte Uhr durch den Vorsteuerabzug wirtschaftlich günstiger sein, für Privatpersonen macht es keinen Unterschied.

Nein. Bei § 25a UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, also gibt es keine Vorsteuer. Fragen Sie vor dem Kauf nach regelbesteuerten Uhren; wir kennzeichnen sie auf jeder Produktseite.

Ja. Zwölf Monate Garantie auf das Werk und 14 Tage Rückgaberecht gelten für jede Uhr, gleich wie sie besteuert ist.

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